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Streit um das häusliche Arbeitszimmer

Wenn für die Tätigkeit kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können jährlich bis zu 1.250 EUR beim Finanzamt (FA) geltend machen. Wenn Ehegatten wie z.B. ein Lehrerehepaar das Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, erkennt das FA derzeit nur einen gemeinsamen Höchstbetrag von 1.250 EUR an. Mit dieser Problematik muss sich der BFH noch beschäftigen, es sind dazu Revisionsverfahren anhängig unter den Az. VI R 86/13 und VI R 53/12.

Der BFH muss sich auch mit der Frage beschäftigen, ob bei zwei Wohnungen der Höchstbetrag nicht je Wohnung anzusetzen ist. Die Finanzverwaltung sieht den Höchstbetrag eher personen- und objektbezogen. Das Revisionsaktenzeichen lautet hier: VIII R 15/15. Einsprüche, die sich auf anhängige Revisionsverfahren beziehen, ruhen bis zur Entscheidung des BFH.

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