Seitenbereiche
Sprachauswahl
Select Language

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies.

Read more

Do you want to enable Google Translate?

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Prüfungs-, Steuer- und Rechtsfragen!

News

Inhalt

DStV nimmt Stellung zum Jahressteuergesetz 2024

Das BMF hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Dieser beinhaltet auf 243 Seiten eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich einen Überblick verschafft und Position zu ausgewählten Änderungen bezogen.

Einkommensteuerrechtliche Änderungen stimmen positiv

In seiner DStV-Stellungnahme S 08/24 zum Entwurf begrüßt der DStV ausdrücklich zahlreiche Vorhaben im Bereich der Einkommensteuer. Hierunter zählen u. a. die geplanten Anpassungen bei der Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen, die vorgesehene Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets sowie den geplanten Abbau von Medienbrüchen durch die sachgerechte Ausweitung der Datenübermittlung durch Dritte mit Blick auf die Vorsorgeaufwendungen.

Elektronische Kommunikation darf keine Einbahnstraße bleiben

Im Bereich des Verfahrensrechts ist vorgesehen, die veranlagungsbezogene elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden noch stärker über ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC abzuwickeln. Demnach soll eine alternative elektronische Kommunikation nur noch dann erfolgen dürfen, soweit diese gesetzlich bestimmt ist.

Der DStV weist darauf hin, dass eine alternative elektronische Kommunikation insofern gewährleistet werden muss, wie technische Begrenzungen bei ELSTER bzw. ERiC die Möglichkeiten zum Datenaustausch einschränken. Auch sollte die Finanzverwaltung ihre elektronische Kommunikation mit den Steuerpflichtigen oder deren Bevollmächtigten intensivieren. Derzeit werden Anforderungen und Nachfragen im Rahmen des Veranlagungsverfahrens seitens der Finanzbehörden allzu oft per Brief gestellt.

Umfassende Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer geplant

Auch im Bereich der Umsatzsteuer sollen diverse Ergänzungen und Klarstellungen erfolgen. So ist ab 2025 u. a. eine grundlegende Neuregelung mit Blick auf die Besteuerung der Kleinunternehmer geplant (z. B. neue Umsatzgrenzen, neues Meldeverfahren bei Nutzung der Regelung in anderen Staaten).

Der DStV fordert hier mit Blick auf die neu vorgesehene Qualifizierung von Umsätzen der Kleinunternehmer als steuerfreie Umsätze, dass diese in Bezug auf die Pflicht zur Ausstellung einer eRechnung nicht schlechter gestellt werden dürfen als steuerfreie Umsätze im Sinne von § 4 Nr. 8 bis 29 UStG. Darüber hinaus sollte zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich der Anhebung der Grenzwerte für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung ein klarstellendes BMF-Schreiben veröffentlicht werden.

Zur DStV-Stellungnahme S 08/24 (PDF)

DStV, Mitteilung vom 31.05.2024

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe Juni 2024

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
|
|
Datenschutz

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.