Seitenbereiche
Sprachauswahl
Select Language

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies.

Read more

Do you want to enable Google Translate?

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Prüfungs-, Steuer- und Rechtsfragen!

News

Inhalt

Kryptowerte: Ausbau der Transparenz im Steuerbereich

In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die OECD im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) aktualisiert. Dieser ist seit 2017 Grundlage für den weltweiten automatischen Finanzkonteninformationsaustausch.

Mit dem sogenannten Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) wurden daneben neue, standardisierte Sorgfalts- und Meldepflichten für Kryptowerte-Dienstleister entwickelt. Der aktualisierte CRS und das CARF dienen gemeinsam dem Ziel, die erforderliche Transparenz im Steuerbereich herzustellen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und das Steueraufkommen sicherzustellen.

Finanzinstitute beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleister sollen an die nationalen Steuerbehörden jährlich Informationen zu im Ausland steuerlich ansässigen Personen melden, für die sie Finanzkonten führen beziehungsweise für die sie Transaktionen mit Kryptowerten durchgeführt haben. Die Informationen werden automatisch mit den Steuerbehörden der jeweiligen Ansässigkeitsstaaten ausgetauscht. Die als DAC 8 bezeichnete Aktualisierung der EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17. Oktober 2023) sieht bereits die Umsetzung beider Regelwerke und den automatischen Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten vor.

Der nachfolgenden gemeinsamen, staatenübergreifenden Erklärung hat sich Deutschland angeschlossen mit der Absicht, das Crypto-Asset Reporting Framework und den geänderten Common Reporting Standard umzusetzen und mit dem zwischenstaatlichen Informationsaustausch auf Grundlage beider OECD-Regelwerke nach Möglichkeit in 2027 zu beginnen.

Hier finden Sie die gemeinsame Erklärung als Download (PDF auf der Internetseite des BMF)

BMF, Mitteilung vom 10.11.2023

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe November 2023

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
|
|
Datenschutz

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.