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Schleswig-Holstein: Katastrophenerlass nach Jahrhundertsturmflut in Kraft

Nach der Jahrhundertsturmflut im Oktober in Schleswig-Holstein hat Finanzministerin Monika Heinold verkündet, dass das Bundesfinanzministerium dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums gefolgt ist und dem sogenannten Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut zugestimmt hat.

Durch den Katastrophenerlass ermöglicht die Steuerverwaltung steuerliche Erleichterungen für alle Betroffenen, also Privatpersonen und Unternehmen, wie beispielsweise Stundungen und das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen. Betroffene sollen schnell und unbürokratisch von der Steuerverwaltung unterstützt werden.

Download: Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut (PDF)

Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 26.10.2023

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